Alles dicht – in der Wilhelmshavener Unterwelt?
Auf einer öffentlichen Versammlung des SPD Ortsvereins West referierte Stadtrat Dr. Jens Graul zum Thema „Alles dicht – in der WHVér Unterwelt?“
Grundlage war die EU- Wasserrahmenrichtlinien von 2000 sowie deren Umsetzung über Gesetze und Verordnungen in nationales Recht. Über das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und die Verwaltungsvorschrift des jeweiligen Bundeslandes sollen die Kommunen, aber auch Grundstückseigentümer, bis 2015 nachweisen, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind. Genauer geregelt wird dies durch die DIN 1986 – 30.
Welche Auswirkungen dieser Prüfungsnachweis für Wilhelmshaven und seine Bürger hat, erläuterte Dr. Graul in seinem fachlich kompetenten Vortrag. Die Stadt hat ein Kanalnetz von 430 km Länge, 80% davon sind untersucht, von diesen 80% sind 70% sanierungsbedürftig. Das private Kanalnetz besteht nach Annahme aus geschätzten 800 – 1600 km Grundstücksanschlussleitungen, die auf ca. 20000 Grundstücke verlegt sind.
Für die städtischen Anlagen gilt, 43% sind 25 – 50 Jahre alt, 40% sind 50 – 100 Jahre. Das Abwassernetz wurde bewertet und in Schadensklassen unterteilt. Diese Klassifizierung reicht von 0=sofort bis 5=mängelfrei.Das bedeutet, 16,3 km müssen sofort, 56,5 km müssen kurzfristig und 174,2 km müssen mittelfristig saniert werden. Als Schadensfolgen sind die Verschmutzung von Boden und Grundwasser, die Überlastung und Schädigung der Kläranlage durch Fremdwasser, Überflutungen und Wasserschäden, Versackungen und Baugrundschäden auf Grundstücken zu nennen. Die Wilhelmshavener Entsorgungsbetriebe wollen die Schäden am öffentlichen Kanalnetz in den nächsten 20 Jahren sanieren. Die Maßnahmen der ersten und zweiten Priorität werden Kosten in Höhe von insgesamt 38 Mio. € verursachen. Bei den Sanierungen handelt es sich um Maßnahmen in begrenzt „offener Bauweise“ oder im sogenannten „Relining-Verfahren“ (Einzug eines neuen Abwasserstrang in den alten Kanal).
Dieses Sanierungspaket, so Graul, würde den bestehenden Gebührenrahmen nicht sprengen. Allerdings wird die Gebührenkalkulation in den nächsten Jahren durch eine große Baumaßnahme belastet, die der Rat der Stadt bereits 2008 grundsätzlich beschlossen hat. Bis 2015 sollen die Einleitungen am Banter Siel um 80% bis 90% vermindert werde. Dies kostet insgesamt ca. 20 Mio. € und belastet den Bürger mit ca. 0,50 €/qm Abwasser.
Über den Zustand der privaten Abwasserleitungen ist nichts bekannt. Je nach Alter des Gebäudes und Nutzung des Grundstückes dürften sie jedoch in einem ähnlichen Zustand sein wie die öffentliche Kanalisation. Die rechtliche Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Betrieb von Entwässerungsanlagen besteht für den Privatmann ebenso wie für die Kommune. Die Frist 2015 sei jedoch kaum noch realistisch, zumal es zwischen dem Land Niedersachsen und dem Bund unterschiedliche Auffassungen über die unmittelbare Wirksamkeit der Nachweispflicht gebe.
Die gezielte Sanierung/Modernisierung ganzer Straßenzüge werde von den Entsorgungsbetrieben zur Zeit nach Priorität vorbereitet, inwieweit sich private Anlieger mit ihren Grundstücksentwässerungsanlagen dann anschließen könnten, sei noch zu entscheiden.
In der anschließenden Diskussion ging es vorrangig um die Kosten für die „Privaten“, um die Anzahl, die Ziele und die Investitionshöhe der zu ergreifenden Maßnahmen, ihre Wirtschaftlichkeit und ob sie dem zukünftigen technischen Stand entsprechen oder nur die „beste Lösung“ aus fiskalischer Sicht darstellen (die Stadt fördert zwar die Sanierung der Häuser und Straßen in der Südstadt mit Steuermitteln, bei der hier notwendigen Sanierung des Kanalnetzes aber verschließt sie die Augen). Hier – so die SPD West – sei eine offensivere Beteiligung des Bürgers dringend gefordert, bezahlen muss er es ja eh.
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