Gericht weist Brost-Klage ab
Brost soll eigenmächtig seinen Altersteilzeitvertrag zurückdatiert haben. Für den Abschluss eines Rückversicherungsvertrages zugunsten eines Ruhegeldes habe er keine Genehmigung gehabt.
Das Arbeitsgericht Wilhelmshaven hat gestern die Klage des früheren Geschäftsführers der Reinhard-Nieter-Krankenhaus gGmbH, Prof. Dipl. Oec. Jörg Brost, gegen seine fristlose Kündigung als Leiter des Eigenbetriebes der städtischen Klinik abgewiesen.
Brost selbst war nicht vor Gericht erschienen. Das Gericht machte sich die Sichtweise der Beklagten zu eigen, wonach die dem Ex-RNK-Chef vorgeworfenen Pflichtverletzungen eine fristlose Kündigung rechtfertigten. Laut seiner Anwälte räumte Brost zwar ein, Fehler gemacht zu haben. Sie widersprachen aber in allen Punkten den ihm vorgeworfenen Pflichtverletzungen.
Die Anwälte der Stadt warfen Brost generell vor, zuletzt nur an seinen Eigennutz und nicht an das Wohl der Klinik gedacht zu haben. Brosts Anwalt widersprach: „Das Krankenhaus war sein Leben“.
Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil im Wesentlichen auf zwei Punkte. Es folgte den Einlassungen der städtischen Anwälte, wonach Brost ohne Genehmigung seines Arbeitgebers mit einem Makler einen Rückversicherungsvertrag abschloss mit dem Ziel, ein beamtenähnliches Ruhegeld für seine Tätigkeit als Geschäftsführer abzusichern, das ihm schließlich in Höhe von zwei Millionen Euro für seine Tätigkeit als Geschäftsführer der RNK gGmbH gewährt wurde. In dieser Sache hat die Stadt Klage vor dem Landgericht eingereicht. Auch geht das Arbeitsgericht davon aus, dass Brost einen Altersteilzeitvertrag mit der Stadt eigenmächtig zurückdatiert hat.
Den Vorschlag zu einem Vergleich schlug der Anwalt der Stadt vor dem Hintergrund aus, dass es um Steuergelder gehe und die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen Brost wegen Untreue ermittle. Ob das Verfahren eröffnet wird, ist jedoch nicht bekannt.
Abgesehen von den Vorwürfen gegen Brost: Selbst die Anwälte der Stadt mussten einräumen, dass die Kontrollgremien versagt haben. Die Rede war sinngemäß von blindem Vertrauen in den Kläger. Vor Gericht kam auch die Missachtung der Vorgabe zur Sprache, neue Arbeitsverträge nur noch zwischen der gGmbH und dem Arbeitnehmer abzuschließen. Statt dessen wurden viele Verträge weiterhin mit dem Eigenbetrieb der Stadt abgeschlossen, um anschließend die Arbeitnehmer dem Krankenhaus zur Verfügung zu stellen. Eine Praxis, die der Stadt arge Probleme mit dem Finanzamt einbrachte, weil das Finanzamt für diese Art von Arbeitnehmerüberlassung Umsatzsteuern geltend machte. Brost habe, so die Anwälte der Stadt, vorübergehend die Gemeinnützigkeit der RNK gGmbH in Gefahr gebracht.
Zudem soll es Praxis gewesen sein, dass jeweils zum 31. Dezember die defizitäre Bilanz des RNK ausgeglichen wurde, indem die genehmigte Kreditlinie für den Eigenbetrieb überschritten und das Geld vorübergehend in die Bilanz einstellt wurde.
Bin zufällig auf den Artikel gestossen , in der heutigen Zeit , so etwas zu machen ist „Weltfremd“und Bedarf immer der Hoffnung, beide Augen und Ohren offen zu halten.
Danke für den Bericht und Grüsse von einem Musikanten aus Franken von Kulmbach