Gewinnabführung zwingend geboten!

Mit großer Freude nimmt der SPD-Ortsverein Wilhelmshaven West zur Kenntnis, dass sich das Jahresergebnis der Sparkasse Wilhelmshaven im Jahre 2020 mit 4,8 Millionen Euro stabil auf dem Vorjahresniveau bewegt. Ebenso freudig stellen die Sozialdemokraten aus dem Westen Wilhelmshavens fest, dass der Rat der Stadt Wilhelmshaven fast zeitgleich mit der Veröffentlichung dieser Zahlen mit großer Mehrheit in seiner jüngsten Sitzung beschloss, eine Gewinnabführung seitens der Sparkasse an die Stadt Wilhelmshaven zu prüfen. Dieser Prüfauftrag wurde als Aufforderung an den Vorstand und Verwaltungsrat der Sparkasse Wilhelmshaven formuliert, verbunden mit dem Ziel, in jedem Jahr dem städtischen Haushalt einen möglichst großen Anteil des Sparkassengewinns zukommen zu lassen.

 

Sparkasse Wilhelmshaven

SPD-Ratsmitglied Detlef Schön: „Das ist ein guter Beschluss und eine feine Sache für unseren städtischen Haushalt. Aufgrund der, auch coronabedingten, defizitären Haushaltslage wird jeder Cent benötigt. Und es ist gut, wenn die Gewinne der Sparkasse angemessen zur Konsolidierung beitragen.“ Seit Jahren fordert der SPD-Ortsverein Wilhelmshaven West, den Bilanzgewinn der Sparkasse gemäß § 24 Niedersächsisches Sparkassengesetz an die Stadt Wilhelmshaven als Trägerin der Sparkasse Wilhelmshaven abzuführen. Das entspreche einer am Gemeinwohl interessierten Sparkassenpolitik.

Die Haushaltslage der Stadt Wilhelmshaven erfordert es, alle möglichen Potentiale zur Einnahmesteigerung auszuschöpfen. Dabei muss die Bestimmung der Verwendung der abzuführenden Überschüsse in der Hand des Rates der Stadt Wilhelmshaven liegen. Es ist dem Bürger nicht vermittelbar, so der SPD-Ortsverein Wilhelmshaven West, dass Steuern und Abgaben erhöht werden, wenn nicht zeitgleich alle Einnahmepotentiale ausgeschöpft werden. Dabei erleidet die Liquidität der Sparkasse keinen Schaden und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist insbesondere aufgrund der hohen Eigenkapitalquote nicht gefährdet.

Die Gewinne der Sparkasse Wilhelmshaven sind kein Selbstzweck, sondern können und sollen nach dem Willen des Gesetzgebers in einem angemessenen Umfang öffentlichen Zwecken zugeführt werden.

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