Kardinal Joachim Meisner: Kirchliche Amtsträger in der DDR keine Bürgerrechtler

Anlässlich eines Artikels zur 2 1/2jährigen Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten in der Wilhelmshavener Zeitung verfasste der Leser Detlef Schön einen Leserbrief. Der SPD – Ortsverein Wilhelmshaven West veröffentlicht diesen Leserbrief im folgenden:

„In der Wilhelmshavener Zeitung vom 13. September 2014 bezeichnet der Autor in dem Artikel ‚Joachim Gauck gibt Amt Bedeutung zurück‘ den jetzigen Bundespräsidenten und früheren Pfarrer der DDR, Joachim Gauck, als Bürgerrechtler.

Detlef Schön

In diesem Zusammenhang möchte ich aus einem Bericht der Wilhelmshavener Zeitung vom 24. März 2012 zitieren, in dem Kardinal Meisner sich zum Thema ‚Bürgerrechtler‘ wie folgt äußert:

‚Für den Kölner Kardinal Joachim Meisner waren kirchliche Amtsträger in der DDR keine Bürgerrechtler. Diese Bezeichnung stehe nur jenen zu, die mit ihrem Eintreten für die Menschenrechte ihre bürgerliche Existenz aufs Spiel gesetzt hätten. Meisner betonte, für einen kirchlichen Amtsträger habe keine Gefahr bestanden, wegen des Eintretens für Menschenrechte Arbeitsstelle und Lebensunterhalt zu verlieren‘.

Dieser Einschätzung Kardinal Meisners habe ich nichts hinzuzufügen“.

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